Kinder während Ausbildung und Studium

Gerade in Familien ist das Sicherheitsbedürfnis – auch für den Nachwuchs – besonders ausgeprägt. Eine Tatsache, die sich besonders im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung als problematisch erweisen kann. Zu den wesentlichen Herausforderungen gehört der Umstand, dass für deliktunfähige Kinder bzw. durch sie verursachte Schäden die Haftpflicht eigentlich nicht zuständig ist.

Und auch, wenn der Nachwuchs ein gewisses Alter erreicht hat, ist mit dem Versicherungsschutz eigentlich Schluss. Legt man die Versicherungsbedingungen streng aus, gilt der Schutz, den eine private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Familienversicherung bietet, nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Im Anschluss müssen sich die Kinder selbst um eine angemessene Absicherung kümmern. Dass die Praxis etwas anders aussehen kann, liegt unter anderem an den Besonderen Bedingungen bzw. den Details der Risikobeschreibung.

Viele Gesellschaften bauen den Schutz für die Kinder von Versicherten aus. Speziell, wenn sich diese in der Erstausbildung befinden, gelten sie auch weiterhin als haftpflichtversichert – über den Vertrag der Eltern. Damit können Auszubildende und Studenten in besonderer Weise von Familientarifen profitieren. Es ist allerdings sinnvoll, sich nicht blind auf diese Tatsache zu verlassen, sondern die Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher unter die Lupe zu nehmen. Warum? Nicht jede Gesellschaft gewährt den Schutz unbeschränkt. Oft ist in den Klauseln eine Altersgrenze verankert, ab welcher – auch im Rahmen der Erstausbildung – kein Versicherungsschutz existiert.

Und noch eine Besonderheit kann sich in den Bedingungen der Familientarife verstecken. Teilweise erlischt der Schutz für erwachsene Kinder nicht sofort nach dem erfolgreichen Ende der Erstausbildung, er kann über 12 Monate oder länger anhalten – wenn der Nachwuchs nicht sofort eine Beschäftigung aufnimmt.

Wehr- und Zivildienst sowie das soziale/ökologische Jahr bringen den Versicherungsschutz nicht zum Erliegen. Auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen setzt sich auch beim Ableisten dieser Dienste der Versicherungsschutz für den Nachwuchs fort.

Eine Besonderheit sollten übrigens Studenten im Auge behalten, die sich nach ihrem erfolgreichen Bachelor-Studium unsicher sind, wohin sie der weitere Weg führen soll. In einigen Gesellschaften sind die Klauseln zu den Familientarifen in der Privathaftpflichtversicherung so gehalten, dass ein direkt angeschlossenes Master-Studium den Versicherungsschutz nicht riskiert. Die Familienversicherung setzt sich fort – obwohl es sich hier streng genommen nicht mehr um die Erstausbildung handelt.

Pech haben allerdings Kinder, die nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium für einige Zeit eine Berufstätigkeit aufnehmen und sich erst später für den weiterführenden Bildungsweg entscheiden. In diesem Zusammenhang wird der Nachwuchs nicht um eine eigene Haftpflichtversicherung herumkommen. Übrigens erlischt der Schutz im Rahmen der Familientarife mitunter bereits vor dem Ende der Erstausbildung – wenn der Nachwuchs in dieser Zeit den Hafen der Ehe ansteuert.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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