Verschleiß ist nicht gleich Fehler

Eine Mieterin verlegt über die vorhandene Auslegeware einen eigenen Teppich. Als sie beim Auszug die Klebstoffreste mit einem Lösungsmittel entfernt, verfärben sich die Stellen. Ihre Haftpflicht zahlte nicht mit der Begründung: Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht mitgedeckt.

Doch die Versicherte bekam ihr Geld zurück. Denn hier entstand der Schaden nicht durch normales Wohnen, sondern durch ein untypisches Fehlverhalten. Die Versicherung muss zahlen, entschied das Landgericht Ravensburg (Az: 5 S 85/93).

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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