Die private Haftpflichtversicherung

Im Bereich des allgemeinen Haftpflichtversicherungsschutzes gehört die Privathaftpflichtversicherung aus Sicht privater Haushalte sicher zu den wichtigsten Vorsorgeinstrumenten. Schließlich deckt sie

welche der Versicherungsnehmer im Alltag Dritten zufügt. Davon nicht berücksichtigt wird allerdings das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Für diesen Bereich ist – auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben – die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Da die private Haftpflichtversicherung im Allgemeinen das gesetzliche Haftungsrisiko im Alltag absichert, greift der Versicherungsschutz in vielen verschiedenen Situationen.

So kann ein für die Haftpflichtversicherung relevanter Schaden unter anderem beim

  • Radfahren oder als Fußgänger
  • Verletzen der Aufsichtspflicht über Minderjährige
  • Umbauen des Eigenheims

entstehen. Als Versicherungsnehmer ist ein zu nachlässiger Umgang mit alltäglichen Gefahren allerdings abzuraten. Die private Haftpflichtversicherung greift nicht in jeder Alltagssituation. Es kommt letztlich auf die Formulierungen und Ausschlüsse der Versicherungsbedingungen an.

Beispielsweise kann die fahrlässige Verletzung der Räum- und Streupflicht nur im Fall einer Selbstnutzung von Immobilien versichert sein. Und Baumaßnahmen sind in vielen Tarifen nur bis zu bestimmten Beträgen abgesichert. Andere Bereiche – wie etwa die Haltung von Hunden und Pferden, Namensrechtsverletzungen oder Schadenersatzansprüche aus der beruflichen Tätigkeit – tauchen dagegen sehr häufig in den Ausschlussklauseln der Privathaftpflichtversicherung auf. Diese Versicherungszweige sind dann nicht im Rahmen der Versicherung gedeckt.

Wichtig: Deckt eine private Haftpflichtversicherung – wenn auch nur in begrenztem Rahmen – die Risiken aus Bautätigkeiten, sollten spezielle Leistungsbereiche, wie etwa der Allmählichkeits- und Gewässerschaden mitversichert sein. Punkte, die nicht jeder Tarif imstande ist zu erfüllen. Es macht im Einzelfall daher durchaus Sinn, wesentliche Kernleistungen der Privathaftpflichtversicherung abzudecken und spezielle Risikobereiche den entsprechenden Ausschnittsversicherungen zu überlassen. Letztere lassen sich im Bedarfsfall – wie dem Startschuss für ein Eigenheim – immer noch abschließen.

Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung hat eine wesentliche Aufgabe – sie soll Versicherungsnehmer vor den Folgen hoher Schadenersatzforderungen schützen. Eine Tatsache, zu deren Zweck natürlich entsprechend hohe Deckungssummen erforderlich sind. Darüber hinaus leistet die Privathaftpflichtversicherung noch in eine andere Richtung. Beispielsweise erklärt Nr. 5 der AHB (Musterbedingungen) des GDV, dass die Versicherer unberechtigte Schadenersatzforderungen abwehren – und zwar auch vor Gericht. Dahinter verbirgt sich neben der Freistellung des Versicherten – bei berechtigten Ersatzforderungen – die 2. Kernleistung der Privathaftpflichtversicherung – die passive Rechtsschutzfunktion.

Beide sind aber nur ein Bruchteil der Leistungsbausteine, die eine private Haftpflichtpolice enthalten kann. In den AHB des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft taucht z. B. auch die Vorsorgeversicherung (Einschluss neuer Risiken in den Versicherungsschutz) auf.

Was darüber hinaus noch zu den versicherten Leistungen/Risiken gehört, lässt sich den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften entnehmen. So schließen die Versicherer mitunter die Haftpflicht für Vermieter (in begrenztem Umfang) ein, decken über die private Haftpflicht bereits Schäden aus der Verkehrssicherungspflicht, wenn es sich um selbstgenutzte Immobilien handelt, oder decken mitunter das Hüte- und Fremdreiterrisiko für fremde Pferde.

Neben den teilweise recht allgemein gehaltenen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflicht der einzelnen Gesellschaften lohnt sich ein Blick in die Risikobeschreibungen zu den Tarifen, da hier der Geltungsbereich bzw. der Umfang des versicherten Risikos detailliert zusammengefasst wird.

Aus Sicht vieler Familien besonders wichtig ist der Schutz für den gesamten Haushalt. Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gehört zu den Leistungen vor diesem Hintergrund eine Mitversicherung von:

  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kindern (zu denen auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder gehören)
  • pflegebedürftigen Angehörigen (die im Haushalt leben)
  • sowie im Haushalt beschäftigten Personen.

Wichtig: Durch die Mitversicherung sind gegenseitige Ansprüche der versicherten Personen untereinander ausgeschlossen. Dies gilt für Kinder aber nur solange, wie sie zur häuslichen Gemeinschaft gehören (volljährige Kinder bleiben im Rahmen der Erstausbildung mitunter weiter über die Eltern versichert).

Ein weiterer Leistungsbaustein, der eventuell sinnvoll sein kann, betrifft die Tatsache, dass eine Privathaftpflichtversicherung in Deutschland nicht zu den Pflichtversicherungen gehört. Hat der Schädiger keine Vorsorge getroffen, lassen sich Ansprüche mitunter nicht erfolgreich durchsetzen. In dieser Situation würde – sofern abgeschlossen – die Forderungsausfalldeckung des eigenen Versicherers im Rahmen der festgelegten Deckungssummen greifen.

Da die private Haftpflichtversicherung aber nicht nur Familientarife, sondern auch eine Singleversicherung kennt, sollten Verbraucher vor der Unterschrift genau prüfen, welche Variante der Privathaftpflicht sie abschließen.

Die Privathaftpflichtversicherung und ihr Beitrag

Vorsorge kostet Geld. Die private Haftpflichtversicherung macht in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Allerdings bleiben die Kosten im Regelfall überschaubar. In die Beitragsbemessung fließt ein, ob ein Familien- oder Singletarif gewünscht wird, sich Versicherungsnehmer über einen Selbstbehalt an den Kosten im Schadensfall beteiligen, und wie die versicherten Leistungen aussehen. Je nach Tarif kann nicht nur die Deckungssumme variieren, auch der Geltungsbereich ändert sich. Beispielsweise kosten private Haftpflichtversicherungen mit Forderungsausfalldeckung und Leistungen für solarthermische Anlagen mehr als der einfache Grundschutz.

Tipp: Ein Grund, warum Singles und Familien den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach wie vor scheuen, sind die vermuteten hohen Kosten. Betrachtet man allerdings die Prämienhöhe in Relation zu möglichen Schadenersatzforderungen, relativiert sich das Bild meist schnell – zumal nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a die Prämien unter Umständen als Sonderausgabe abzugsfähig sind. Jahresprämien von weniger als 100 Euro sind in der privaten Haftpflichtversicherung die Regel.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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